Finanzieren Sie Ihre sprachliche und interkulturelle Ausbildung mit dem CPF in Frankreich

Die Finanzierung Ihrer sprachlichen und interkulturellen Ausbildung mit dem CPF, dem persönlichen Bildungskonto

Mit dem Persönlichen Bildungskonto (CPF) sammeln Sie einen in Stunden umgerechneten Anspruch auf berufliche Bildung. Dieser Anspruch wird in ein Stundenkonto umgerechnet, das Sie Ihre gesamte berufliche Laufbahn über begleitet. Mit dem persönlichen Bildungskonto können 24 Stunden pro Jahr und bis zu 120 Stunden gesammelt werden, dann 12 Stunden pro Jahr bis zu einer Grenze von 150 Stunden insgesamt (bei einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag oder prorata bei einem Teilzeitvertrag). Je nach Situation des Arbeitnehmers kann die Ausbildung zu 100 % von Ihrem Unternehmen, OPCO oder dem Arbeitsamt übernommen werden. Alle mit einer Zertifizierung abschließenden Sprachschulungen von CERAN (mit Abschlusstest) gelten im Rahmen des persönlichen Bildungskontos: 9 Sprachen im Einzel- oder Gruppenunterricht, mit Unterkunft, Intensivkurs, Fernkurs...

Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?

  • Das persönliche Bildungskonto (CPF) gilt für jede Person ab 16 Jahre, unabhängig davon, ob sie angestellt ist, eine Anstellung sucht oder an einem Projekt zur beruflichen Orientierung oder Wiedereingliederung teilnimmt.

 

  • Sie können sich dazu entscheiden, sich regelmäßig weiterzubilden. Ihre gesammelten CPF-Stunden gehen nicht verloren, auch wenn sich Ihre Situation oder Ihr Arbeitgeber ändert. Wenn die Schulung während der Arbeitszeit stattfindet (selbst teilweise), muss der Arbeitgeber seine Bewilligung über den Inhalt und den Zeitplan der Schulung erteilen. Unternehmen mit über 10 Angestellten zahlen 0,2 % ihrer Personalkosten an die OPCO (staatliche Kompetenzstelle) für das CPF. Die OPCO übernimmt die Lerngebühren und die mit der Schulung verbundenen Kosten. Für Schulungen während der Arbeitszeit wird das Gehalt des Angestellten bis zu 50 % der genutzten CPF-Stunden übernommen

Erhalten Sie weitere Informationen

Besuchen Sie die CPF-Website, um weitere Informationen zu erhalten und Ihren Lernprozess mit CERAN zu starten.

Mehr erfahren

Welche Formalitäten müssen erfüllt werden, um im Rahmen einer sprachlichen oder interkulturellen CERAN-Ausbildung das CPF in Anspruch nehmen zu können?

  • Der Antragsteller aktiviert sein CPF-Konto auf www.moncompteformation.gouv.fr. Dafür benötigt er seine Sozialversicherungsnummer, eine E-Mail-Adresse und seine Bescheinigung des DIF-Saldos (beim Arbeitgeber erhältlich).
  • Der Antragsteller kontaktiert den Dienstleister, um einen Kostenvoranschlag und ein persönliches Schulungsprogramm zu erhalten, aus dem der Code hervorgeht, der mit dem gewählten Sprachtest zusammenhängt (TOEIC, Bulats, Bright oder DCL). 
  • Der Antragsteller ergänzt sein Dossier auf www.moncompteformation.gouv.fr.
  • Wenn die Schulung während der Arbeitszeit stattfindet: Der Antragsteller beantragt bei seinem Arbeitgeber die Erlaubnis, seine Schulung zu beginnen und den Finanzierungsantrag zu übernehmen. Wenn die Schulung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet: Der Antragsteller beantragt direkt bei der OPCO die Übernahme seiner Schulung (falls nötig die Kontaktdaten beim Arbeitgeber erfragen). Das Dossier besteht aus dem Kostenvoranschlag und dem Programm des Dienstleisters, dem Antrag auf Kostenübernahme und eventuell der DIF-Saldo-Bescheinigung des Antragstellers.
  • Der Antragsteller kontaktiert den Dienstleister, um den Beginn der Schulung zu bestätigen oder zu planen, sobald er die Zustimmung seines Unternehmens oder seiner OPCO erhält.

Allgemeiner Hinweis

Diese Information hat den Zweck, die Bewilligungsvoraussetzungen der Hilfen und Ermäßigungen zusammenfassend zu erklären. Anwendbar sind nur die Informationen, die auf den offiziellen Webseiten der verschiedenen Organismen aufgeführt sind. Ebenfalls anwendbar sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CERAN. Diese können Sie auf unserer Website www.ceran.com einsehen. CERAN kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn eine finanzielle Hilfe nicht gewährt wird.
 
* Vorbehaltlich des Akzepts der Dossiers bei den betreffenden Stellen oder der Änderung der Bedingungen und Formalitäten dieser Stellen.

Weitere Informationen

Bedingungen und Formalitäten: www.moncompteformation.gouv.fr

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