Startseite > CERAN und seine Methoden > Finanzielle Hilfen für die Ausbildung > Finanzieren Sie Ihre sprachliche Ausbildung mit der Co-Finanzierung der Ausbildung im Großherzogtum Luxemburg
Im Großherzogtum Luxemburg werden 15 % des Gesamtjahresbetrags, der in eine sprachliche Ausbildung investiert wird, durch die Co-Finanzierung der Ausbildung übernommen. Die finanzielle Beteiligung des Staates kann aber über 35 % versteuerbar für die Gehaltskosten der Teilnehmer hinausgehen, die die folgenden Kriterien zu Beginn des Schulungsplans erfüllen:
1) sie dürfen kein anerkanntes Diplom besitzen oder nicht über 10 Jahre im Betrieb arbeiten;
2) oder müssen über 45 Jahre alt sein.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Die Unternehmen im privaten Sektor, die ihren Sitz in Luxemburg haben und dort den Hauptteil ihrer Tätigkeiten ausüben.
Welche Formalitäten müssen erfüllt werden, um im Rahmen einer CERAN-Ausbildung eine Co-Finanzierung der Ausbildung zu erhalten?
* Der Antragsteller informiert den Dienstleister darüber, dass er für die Finanzierung seines Schulungsprojektes auf die Co-Finanzierung zurückgreifen möchte.
* Der Antragsteller stellt seinen Antrag über das Portal Lifelonglearning.
* Nach der Schulung stellt der Dienstleister die Bescheinigung für den Antragsteller aus. Über diesen Link erhalten Sie eine umfassende Erläuterung und werden zu einem Tutorial über die behördlichen Schritte geleitet : http://www.lifelonglearning.lu/Detail/Article/Accueil/tutoriel-cofinancement-de-la-formation/fr
* Wichtig: Bitte halten Sie die Fristen für die Jahresbilanz, den Bewilligungsantrag und den Abschlussbericht ein, die je nach jährlich in die Schulung des Betriebs investierten Betrags variieren.
Allgemeiner Hinweis
Pour plus d'informations
INFPC
12-14, avenue Emile Reuter
L-2420 Luxembourg
Responsable financement FPC : Claude Betzen
@ claude.betzen@infpc.lu
+352 46 96 12 214
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